Sachkundenachweis

Vorbereitung

Gemäß § 3 NHundG ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Erst-Hundehalterinnen und -halter erforderlich.

Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

Dieser Test ist bei uns als Hundeschule mit einem zertifizierten Trainer durchführbar.

Die computergestützte theoretische Prüfung umfasst derzeit 35 Single-Choice-Fragen aus insgesamt fünf Fachgebieten (hier jeweils 7 Fragen):  Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit, Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation sowie einschlägiges Recht.

 Die jeweiligen Fragen werden im Zufallsverfahren aus einem fast 400 Prüfungsfragen umfassenden Pool ausgewählt. Zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung.

Der praktische Prüfungsteil über ca. 60 Minuten überprüft das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter. Die TAG-H e.V. empfiehlt hierbei ein Mindestalter des Hundes von 12 Monaten.

Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen

 

Prüfung

Zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung eignet sich der Besuch unserer Theorieabende. Zusätzlich empfehlen wir die Lektüre des Buches „Sachkunde für Hundehalter“ von Frau Dr. Feddersen-Petersen. Das Buch kann bei uns im Shop für 14,95€ erworben werden.

 

Die praktische Prüfung sollte nach der Teilnahme an unseren Gruppenstunden kein Problem darstellen.

 

Für externe Teilnehmer oder falls Du einfach auf Nummer sicher gehen willst, können wir gerne vorbereitende Einzelstunden anbieten. 

 

 Die Prüfungsgebühren :

Theorie 59,50 € inkl. MwSt. computergestützt

 

Praxis    75,00 € inkl. MwSt.

 

 

Die Prüfungen finden nach Terminabsprache statt.

 

 


zentrales Register

Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können - etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann.

Die Registrierung wird durch die Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH (KSN) im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt, wofür eine einmalige Gebühr erhoben wird. Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14,50 Euro (zuz. MwSt.) anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23,50 Euro (zuz. MwSt.).

Die Registrierung kann ab Mitte Juni 2013 erfolgen, den genauen Termin teilt das Nds. Ministerium zeitnah mit. Eine Registrierung ist dann unter: www.hunderegister-nds.de oder telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441 / 39010400 möglich.